StVZO-Konformität für E-Bikes

StVZO-Konformität für E-Bikes: Ihr Wegweiser zur rechtssicheren Ausstattung
Deutschlands Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist kein optionaler Standard – sie ist gesetzliche Pflicht für alle Fahrräder und E-Bikes. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen und gefährden die Verkehrssicherheit. In diesem Leitfaden erfahren Sie, welche Komponenten Ihr E-Bike benötigt, um StVZO-konform zu sein, und warum diese Vorschriften Leben retten.
Warum StVZO? Mehr als nur Bürokratie
Die StVZO regelt seit Jahrzehnten die technischen Anforderungen an Fahrzeuge in Deutschland – mit einem klaren Fokus: Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Für E-Bikes gelten dabei dieselben Grundregeln wie für klassische Fahrräder, sofern sie folgende Kriterien erfüllen:
- Motorleistung ≤ 250 Watt
- Unterstützung bis max. 25 km/h (ohne Anmeldung oder Führerschein)
Doch reicht der Motor allein nicht aus. Entscheidend ist die richtige Beleuchtung und Ausstattung – hier setzt die StVZO mit präzisen Vorgaben an.
Die Kernanforderungen: So sieht StVZO-konforme Beleuchtung aus

1. Frontscheinwerfer mit asymmetrischem Hell-Dunkel-Grenze
Keine Blendwirkung: Ein StVZO-konformer Scheinwerfer erzeugt eine scharfe „Cut-off-Linie“ oberhalb der Lichtkegelmitte. Oberhalb dieser Linie darf kein Streulicht austreten, um Gegenverkehr nicht zu blenden .
- Gleichmäßige Ausleuchtung: Das Licht muss die Straße **breit und gleichmäßig** ausleuchten – punktuelle „Hotspots“ sind verboten - Minimalleistung: > 10 Lux im Zentrum (HV-Punkt) bei 10 m Entfernung
- Farbtemperatur: Max. 5000 K (Warmweiß) für bessere Sicht bei Nebel und weniger Augenermüdung
- Spannungsbereich: 6–48 V für Kompatibilität mit E-Bike-Akkus
2. Rücklicht mit großflächiger Streuung
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220°-Sichtbarkeit: Ein StVZO-zertifiziertes Rücklicht (z.B. M4 von Cateye) strahlt rotes Licht über mindestens 180° ab, idealerweise bis 220° .
- Permanentes Licht: Blinkmodi sind verboten – nur Dauerlicht ist zugelassen .
- Mindesthelligkeit: ≥ 5 Lumen .

3. Zusätzliche Pflichtkomponenten
Rückstrahler:
- Weiß vorne (integriert im Scheinwerfer möglich)
- Rot hinten (oft im Rücklicht kombiniert)
- Gelbe Pedalreflektoren
- Seitenreflektoren (Speichen oder Reifenstreifen)
- Akkuanzeige: Eine Batteriewarnleuchte ist Pflicht, um plötzliches Ausgehen zu verhindern .
- Wetterresistenz: IPX4-Schutz (Spritzwasser) ist Minimum .
FAQ: Häufige Fragen zur StVZO
Q: Genügen abnehmbare LED-Lichter?
A: Nur wenn sie fest am Rad montiert sind und eine K-Nummer tragen. Stecklampen am Helm sind Zusatzlicht, ersetzen nicht die StVZO-Pflichtbeleuchtung.
Q: Sind StVZO-Lichter teurer?
A: Nein! Sets wie das ST510 von Decathlon kosten ab 29,99 € – ein kleiner Preis für Sicherheit und Legalität .