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Tips & Knowledgeable

StVZO-Konformität für E-Bikes

by YangAnchen 12 Jun 2025 0 Comments

StVZO-Konformität für E-Bikes: Ihr Wegweiser zur rechtssicheren Ausstattung  

Deutschlands Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist kein optionaler Standard – sie ist gesetzliche Pflicht für alle Fahrräder und E-Bikes. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen und gefährden die Verkehrssicherheit. In diesem Leitfaden erfahren Sie, welche Komponenten Ihr E-Bike benötigt, um StVZO-konform zu sein, und warum diese Vorschriften Leben retten.  

Warum StVZO? Mehr als nur Bürokratie

Die StVZO regelt seit Jahrzehnten die technischen Anforderungen an Fahrzeuge in Deutschland – mit einem klaren Fokus: Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Für E-Bikes gelten dabei dieselben Grundregeln wie für klassische Fahrräder, sofern sie folgende Kriterien erfüllen:  
- Motorleistung ≤ 250 Watt
- Unterstützung bis max. 25 km/h (ohne Anmeldung oder Führerschein)   
Doch reicht der Motor allein nicht aus. Entscheidend ist die richtige Beleuchtung und Ausstattung – hier setzt die StVZO mit präzisen Vorgaben an.  

Die Kernanforderungen: So sieht StVZO-konforme Beleuchtung aus

1. Frontscheinwerfer mit asymmetrischem Hell-Dunkel-Grenze

Keine Blendwirkung: Ein StVZO-konformer Scheinwerfer erzeugt eine scharfe „Cut-off-Linie“ oberhalb der Lichtkegelmitte. Oberhalb dieser Linie darf kein Streulicht austreten, um Gegenverkehr nicht zu blenden .  
Gleichmäßige Ausleuchtung: Das Licht muss die Straße **breit und gleichmäßig** ausleuchten – punktuelle „Hotspots“ sind verboten   - Minimalleistung: > 10 Lux im Zentrum (HV-Punkt) bei 10 m Entfernung   
Farbtemperatur: Max. 5000 K (Warmweiß) für bessere Sicht bei Nebel und weniger Augenermüdung   
Spannungsbereich: 6–48 V für Kompatibilität mit E-Bike-Akkus   

2. Rücklicht mit großflächiger Streuung

  • 220°-Sichtbarkeit: Ein StVZO-zertifiziertes Rücklicht (z.B. M4 von Cateye) strahlt rotes Licht über mindestens 180° ab, idealerweise bis 220° .  
    - Permanentes Licht: Blinkmodi sind verboten – nur Dauerlicht ist zugelassen .  
    - Mindesthelligkeit: ≥ 5 Lumen . 

3. Zusätzliche Pflichtkomponenten

Rückstrahler:  
  - Weiß vorne (integriert im Scheinwerfer möglich)  
  - Rot hinten (oft im Rücklicht kombiniert)  
  - Gelbe Pedalreflektoren
  - Seitenreflektoren (Speichen oder Reifenstreifen)  

  - Akkuanzeige: Eine Batteriewarnleuchte ist Pflicht, um plötzliches Ausgehen zu verhindern .  
  - Wetterresistenz: IPX4-Schutz (Spritzwasser) ist Minimum . 

FAQ: Häufige Fragen zur StVZO

Q: Genügen abnehmbare LED-Lichter?

A: Nur wenn sie fest am Rad montiert sind und eine K-Nummer tragen. Stecklampen am Helm sind Zusatzlicht, ersetzen nicht die StVZO-Pflichtbeleuchtung.  

 

Q: Sind StVZO-Lichter teurer?

A: Nein! Sets wie das ST510 von Decathlon kosten ab 29,99 € – ein kleiner Preis für Sicherheit und Legalität .  

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